• Startseite
  • Aktuelles / Termine
  • Die Schule
  • FAQ
  • Träger
  • Eltern-Informationen
  • Gästebuch / Kontakt
  • Impressum

Evangelische Salveytalgrundschule zu Tantow

„Wenn Kinder klein sind, gib ihnen Wurzeln, wenn Kinder groß sind, verleih ihnen Flügel.“ (Korczak)

Feeds:
Beiträge
Kommentare

Schulordnung

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie unsere Schule für ihr Kind gewählt haben. Wir werden alles tun, um Ihrem Kind eine erfolgreiche – aber auch fröhliche – Schulzeit zu ermöglichen.

Die Ihnen hiermit ausgehändigte Schulordnung soll für Klarheit über die bestehenden Regeln und einen

reibungslosen Schulablauf sorgen. Diese Regelung gilt für alle Schüler der Schule; bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Einzelregelungen für jeden Schüler organisatorisch nicht machbar – und auch pädagogisch nicht zu vertreten sind.

Durch die besondere Situation des Schulaufbaus bleiben Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. Bitte beachten Sie daher die mitgegebenen Elternbriefe während des Schuljahres.

Schulordnung der Ev. Salveytal-Grundschule Tantow

§ 1      GÜLTIGKEIT

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Schulvertrages. Den näheren Ablauf des Schulalltages an der Ev. Salveytal-Grundschule Tantow regelt diese Schulordnung.

§ 2      ZUSAMMENARBEIT

Die Schulwahl erfolgte freiwillig. Es ist daher davon auszugehen, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Pädagogen und Erziehungsberechtigten erwünscht ist. Die Erziehungsberechtigten unterstützen die pädagogische Arbeit und den organisatorischen Ablauf nach ihren Kräften und ermöglichen nötige Gespräche ggf. kurzfristig. Die Pädagogen stehen zu Gesprächen auf Wunsch der Eltern gerne zur Verfügung. Ggf. können Termine verabredet werden. Elternsprechtage finden mindestens 2x im Jahr statt. Elternbriefe mit aktuellen Informationen werden so rechtzeitig wie möglich ausgegeben. Die Klassenlehrer achten darauf, dass die Mitteilungen in den Postordner (gelber Schnellhefter) kommen; die Eltern achten darauf, diese Informationen zu erhalten. Kurze oder persönliche Nachrichten werden über das Mitteilungsheft übermittelt.

Die Eltern werden über wichtige Entscheidungen informiert und – wenn möglich – an Entscheidungsfindungen beteiligt. Zu diesem Zwecke finden Elternabende statt. Eltern, die an einem Elternabend nicht teilnehmen konnten, müssen sich eigenständig darum kümmern, die gegebenen Informationen zu erhalten. In besonderen Fällen können elternrelevante Informationen auch stellvertretend an die Elternsprecher gegeben werden.

§ 3      SCHULBEGINN

Der eigentliche Unterricht beginnt mit dem Offenen Anfang zwischen 7.30 und 8.00 Uhr. Während dieser Phase sollen sich Konzentration und Arbeitsfähigkeit aufbauen. Es ist daher auf absolute Ruhe auf den Fluren zu achten. Störungen im Klassenraum müssen vermieden werden. Daher verabschieden sich die Eltern von ihren Kindern VOR dem Schulgebäude. Kurze Gespräche mit den Lehrern sind beim Abholen möglich – dringende Mitteilungen können von den Kindern in Briefform übermittelt werden.

Die Eltern neuer Schüler dürfen ihre Kinder während der ersten drei Schulwochen bis an den Klassenraum begleiten, um ihnen das Eingewöhnen zu erleichtern. Die Eltern achten aber darauf, dass es leise bleibt. Insbesondere sind Gespräche mit anderen Eltern oder den Lehrern zu diesem Zeitpunkt auf dem Flur zu unterlassen.

Bis 8.00 Uhr haben alle Kinder mit der Arbeit begonnen. Dies ist ggf. der Zeitpunkt organisatorischer Hinweise für die Kinder.

Die Außentüren der Schule werden um 8.00 Uhr geschlossen und erst 13:00 Uhr geöffnet. Dies dient der Sicherheit der Kinder. Verspätungen sind daher unbedingt zu vermeiden, da keine Klingel vorhanden ist, die in den Klassenräumen gehört wird. Sollten die Kinder doch einmal zu spät kommen, müssen die Kinder läuten, damit eine Erzieherin die Kinder in die Schule lässt. Eltern, die (z.B.) vergessene Dinge nachbringen wollen, müssen sich telefonisch im Büro melden 033333/31068, damit jemand kommt und die Türen öffnet. Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.

§ 4      ERKRANKUNG

Krankheitsbedingtes Fehlen ist der Schule vor Beginn des Schultages (zwischen 7.30 und 8.00Uhr)unbedingt telefonisch mitzuteilen. Dies geschieht zum Schutz der Kinder, um außergewöhnliches Fernbleiben vom Unterricht sofort bemerken zu können. Ab dem 3. Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer nötig und ein ärztliches Attest. (Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der staatlichen Schule!) Dies gilt auch für Sportunfähigkeiten, die den Zeitraum von einer Woche überschreiten.

Hochansteckende Krankheiten (z.B. alle Kinderkrankheiten), sowie Krankheiten, die das Kind für mehr als drei Wochen am Schulbesuch hindern, sind außerdem der Schulleitung schriftlich zu melden.

Bei plötzlichen Erkrankungen oder Verletzungen, die nicht in der Schule versorgt werden können, müssen die Eltern ihr Kind von der Schule abholen. Die Eltern gewährleisten daher, dass sie immer unter einer der angegebenen Telefonnummern zu erreichen sind. Ggf. ist den Lehrern eine Nachricht mit alternativer Rufnummer mitzugeben.

Bei erheblicher Erkrankung und Nichterreichbarkeit der Eltern wird von der Schule ein Arzt hinzugezogen. Bei schweren Verletzungen wird unabhängig von der Erreichbarkeit der Eltern ein Rettungswagen/ Notarzt gerufen. In beiden Fällen werden die Eltern sofort (sobald als möglich) informiert. Über die notwendigen Maßnahmen entscheidet bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten allein der Arzt bzw. die Rettungsmannschaft.

§ 5      FERIEN UND SCHULBEFREIUNGEN

Für die Schulferien gelten die Regelungen des Landes Brandenburg. Die Lage der beweglichen Ferientage wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.  Sollte ein Schüler absehbar am Unterricht nicht teilnehmen können, ist die Schulbefreiung für diesen Zeitraum zu beantragen. Schulbefreiungsanträge sind schriftlich und – wenn möglich – mindestens 1 Woche im Voraus zu stellen. Eine reine Mitteilung reicht nicht aus. Zuständig ist für Einzeltage der Klassenlehrer, ansonsten die Schulleitung. Schulbefreiungen können u.a. bei nicht verschiebbaren Arztbesuchen, Aufnahmeprüfungen oder besonderen Familienfeiern gewährt werden. Per Gesetz sind Schulbefreiungen zu Urlaubszwecken nicht möglich. Schulbefreiungen mit direktem Anschluss an die Ferien müssen daher grundsätzlich und unabhängig von der Begründung abgelehnt werden.

§ 6      VERHALTEN IN DER SCHULE

§ 6.1     Mitsprache der Schüler

Für die Regeln und ihre Einhaltung in den Klassen sind die Kinder mit ihren Klassenlehrern verantwortlich. Absprachen im Kollegium und Schulversammlungen mit allen Kindern sorgen für den nötigen Abgleich zwischen den Klassen.

§ 6.2     Grundlage aller Regeln

Grundlage für alle Regeln in der Schule ist der demokratische Grundsatz, dass wir möglichst, nichts tun, was andere schädigt oder stört. Daher verhalten wir uns freundlich, kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Eine natürliche Höflichkeit wird von uns nicht als aufgesetzte Floskel verstanden, sondern als Bereicherung für das tägliche Miteinander. Dies gilt für Schüler, Eltern und Pädagogen!

§ 6.3     Durchsetzen der Regeln

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Umgangsformen wie Rücksicht und Freundlichkeit aus dem Herzen kommen müssen und nicht durch Zwang entstehen. Daher soll – wann immer möglich -Verständnis für nötige Regelungen bei den Kindern erreicht werden. Die Kinder lernen aber auch, dass nicht immer alles durchdiskutiert werden kann und die Lehrer ggf. auch einmal ohne allseitiges Einverständnis entscheiden müssen.

§ 6.4     Selbststeuerung durch die Schüler

Die Kinder sollen lernen, Streitigkeiten selber zivilisiert zu lösen und auf Konfliktsituationen angemessen zu reagieren. Sollte dies alleine nicht möglich sein, suchen sich die Kinder Mittler – dies können auch Lehrer sein. I.d.R. aber versuchen sich die Lehrer zurückzunehmen, um die ganze Lerngruppe in den Sozialisierungsprozess einzubeziehen. Die Mittler versuchen, Ruhe in den Streit zu bringen, so dass jeder Kontrahent sich zunächst den Standpunkt der Gegenseite anhört. Die Mittler fungieren nicht als Richter!

§ 6.5     Einschreiten der Lehrer

Die Lehrer schreiten ein, wenn die Ruhe und Ordnung in der Klasse gefährdet ist, sich bei Streitigkeiten ungleiche Verhältnisse bilden oder Kinder sich selber oder andere in ihrem seelischen oder körperlichen Wohl gefährden. Die Weisungen der Lehrer sind für die Kinder bindend, dürfen aber im Nachhinein von den Kindern hinterfragt werden.

§ 6.6     Wiedergutmachung

Jeder macht mal Fehler, sei es aus Unachtsamkeit oder schlechter Laune heraus. Die Kinder sollen lernen, für ihre Fehler einzustehen und selber für Wiedergutmachung zu sorgen – oft reicht dafür eine ernst gemeinte Entschuldigung. Sie sollen wissen, dass es an ihrer Schule auch aus der schlimmsten Misere einen Ausweg gibt, wenn man ihn nur ehrlich sucht. Für Kinder im Grundschulalter ist es wichtig zu wissen, dass es nichts „Unverzeihliches“ gibt. Sie sollen auch lernen, verzeihen zu können, wenn andere ihnen Unrecht zugefügt haben.

§ 6.7     Sanktionen

Wir gehen davon aus, dass Sanktionen nur dann einen Sinn machen, wenn sie einen Lerneffekt enthalten und im Bezug zum Vergehen stehen. An einer Grundschule kann es nicht darum gehen abzuurteilen, sondern Fortschritte im Verhalten zu erwirken und zu vermitteln, dass das eigene Verhalten immer auch Auswirkungen auf die Umgebung hat. Strafen dürfen keinen demütigenden Charakter haben.

Angerichteter Schaden soll von den Kindern im Rahmen ihrer Möglichkeiten selber wieder gut gemacht werden: Wer etwas umwirft, hebt es auf, wer etwas verschmutzt, macht es sauber, wer jemandem wehtut, tröstet.

Verstöße gegen die Klassenruhe erfordern ggf. ein Umsetzen oder Besinnungspausen abseits der Gruppe, deren Dauer von den Kindern selber mitbestimmt wird, um den Kindern das Gefühl der Eigenverantwortung zu vermitteln.

Grobe Regelverstöße können zum zeitweisen Ausschluss von bestimmten Veranstaltungen führen, wenn die Verstöße im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

In der Regel werden die Eltern nicht über alltägliches Fehlverhalten ihrer Kinder informiert. Dinge, die in der Schule bereits geregelt worden sind, müssen für die Kinder abgeschlossen sein – ohne Sorge, dass zu Hause alles noch einmal aufgewärmt wird.

Dauerhaftes oder erhebliches Fehlverhalten mit großem Schaden erfordern dagegen die Kontaktaufnahme zu den Eltern. Von den Eltern wird intensive und pädagogische Mitarbeit erhofft, um dem betreffenden Kind zu helfen.

In besonderen Fällen, insbesondere wenn ein Kind mit seinem Verhalten dauerhaft anderen Kindern oder der Einrichtung schadet, kann eine Beratung der Klassen- oder Schulkonferenz nötig werden, um weitere Schritte abzustimmen.

Sollte ein Kind zeigen, dass es dauerhaft den Frieden der Schule stört oder andere Kinder gefährdet – ohne dass sich auf Besserung hoffen lässt – wird die Angelegenheit an den Schulträger gegeben, um ggf. die Auflösung des Schulvertrages anzustreben.

§ 7      PAUSEN

Die Frühstückspause beginnt für die Kinder gegen 9.30 Uhr.

Gesunde Ernährung ist nicht nur Unterrichtsgegenstand und wichtig für die Entwicklung der Kinder, sondern auch für die Ausgeglichenheit und Konzentrationsfähigkeit während des Unterrichts. Daher sollen die Kinder ein ausgewogenes, gesundes Frühstück mitbringen. Süßigkeiten in jeder Form(Schokolade, Chips, Gummibärchen – aber auch Milchschnitten, Schokopuddings u.ä.) sind als Frühstück nicht geeignet und werden im Zweifelsfall vom Lehrer eingesammelt und an die Eltern zurückgegeben.

Sollten zu besonderen Anlässen Süßigkeiten mitgegeben werden, ist bitte darauf zu achten, dass es für alle Kinder ausreicht, um ein „Freunde kaufen“ zu vermeiden.

Die Getränkeversorgung regeln die Klassenlehrer individuell mit ihrer Elternschaft.

Die Hofpause beginnt gegen 9.45 Uhr und endet um 10.15 Uhr. Die Pause wird von den Kindern draußen verbracht. Die Lehrer regeln, welche Klassen sich auf dem Spielplatz und welche sich auf dem Hof befinden. Es wird regelmäßig gewechselt. Die Pausen sind zum Bewegen und miteinander Spielen gedacht. „Alleinunterhalter“ wie Gameboy oder Walkman sind nicht erwünscht. Spielzeugwaffen kommen an unserer Schule nicht vor.

Gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser oder Knallkörper werden grundsätzlich eingesammelt und können von den Eltern abgeholt werden.

Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder, an deren Kleidung (Pullover, Jacken, etc.) sich Kordeln befinden, nicht toben oder klettern. Diese Auflagen der Unfallversicherer sind zu beachten, von entsprechender Kleidung ist abzusehen.

Bei Regen, starkem Sturm oder Glatteis wird die Pause mit Lesen oder Spielen in der Klasse verbracht.

Eine zweite große Pause findet im Anschluss an den zweiten Unterrichtsblock von 11.45 bis 12.05 Uhr statt.

§ 8      UNTERRICHTSENDE

Das Unterrichtsende ist im Stundenplan festgelegt. Kinder, die den Heimweg alleine bestreiten, müssen diesen aus versicherungstechnischen Gründen auf dem kürzest möglichen Weg antreten. Umwege (z.B. um noch schnell etwas einzukaufen) können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, halten sich so lange im Schulgebäude oder auf dem Schulhof (nicht Spielplatz!) auf, bis die Eltern eintreffen. Sollte sich das Abholen erheblich (mehr als 15 Minuten) verzögern, ist die Schule zu informieren, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Die Kinder müssen selber wissen, wann sie abgeholt werden und wann sie alleine gehen sollen.

Die Eltern tragen Abweichungen von der Regel (mit Datum!) ins Mitteilungsheft ein, damit die Lehrer die Kinder im Zweifelsfalle unterstützen können.

§ 9      UNTERRICHTSMATERIALIEN

Die Kinder sind für die Vollständigkeit ihrer Arbeitsmaterialien selber verantwortlich. Die Eltern unterstützen ihre Kinder in den ersten Schuljahren dadurch, dass sie sie gelegentlich bei der Überprüfung beraten und an regelmäßige Kontrollen erinnern.

Die folgende Auflistung nennt die Basisausstattung; Ergänzungen werden durch die jeweiligen Lehrer rechtzeitig bekannt gegeben. Zu Beginn jeden neuen Schuljahres werden 20,00 € von jedem Kind für Unterrichtsmaterialien eingesammelt.

§ 9.1     Allgemeine Ausrüstung

Im Schulranzen der Kinder befinden sich ein Federmäppchen (mit Schreibgerät (breiter Bleistift oder Schreiblernbleistift, ab Klasse 2 ein Füller mit weicher, runder Feder), 2 spitze Bleistifte (HB), Buntstifte, Bleianspitzer und Radiergummi), ein Geodreieck, ein Lineal 30 cm, eine Postmappe.

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich am zentralen Hefteinkauf zu beteiligen. Sollten sie die Hefte lieber selber besorgen wollen, ist auf das jeweils richtige Format und die korrekte Lineatur zu achten (in Absprache mit dem Klassenlehrer) sowie darauf, rechtzeitig neue zu besorgen.

Lernstandsabhängig werden spezielle Arbeitshefte zentral besorgt. Die Kosten für diese privaten Lernmittel werden von den Eltern getragen. Sie sollen 20 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Überdies hat jedes Kind einen großen Aktenordner, der in der Klasse verbleibt, um die Schnellhefter regelmäßig entlasten zu können und den Lehrern einen raschen Überblick über Geleistetes zu gewähren.

Sämtliche Ausrüstungsgegenstände müssen markiert sein, um einen reibungslosen Schulablauf zu gewährleisten.

§ 9.2     Kunstkiste

Jedes Kind benötigt eine spezielle Kunstkiste mit genormten Maßen. Diese Vorgabe ist notwendig, um die Kisten alle im Keller stapeln zu können. Wasserfarbkasten guter Qualität, große Tube Deckweiß, mehrere Haarpinsel verschiedener Stärke, mittelstarker Borstenpinsel, Wasserbehälter, Kunstkittel (z.B. altes Oberhemd), kleiner Schwamm, kleiner Lappen, Wachsmalkreiden, Schere (spitz), Klebestift und Flüssigkleber. Hinzu kommen ein großer (DIN A 3) und ein kleiner (DIN A 4) Zeichenblock, eine Packung Kinderknete und ein Satz Buntpapier (glänzend). Die Blöcke werden nicht in der Kiste gelagert.

§ 9.3     Sportsachen

Die Kinder turnen barfuss oder mit weichen Turnschläppchen. Um die gegenseitige Verletzungsgefahr zu minimieren, sind feste Turnschuhe beim Hallensport nicht gestattet. Sogenannte „Rutschstoppsocken“ können beim seitlichen Aufsetzen zu gefährlichen Verletzungen führen und sind nicht geeignet.

Als Turnkleidung genügen T-Shirt und Sporthose (Radlerhose/ Leggins/ etc.). Kleidungsstücke mit Kordeln, Schnallen, Schlaufen, Knöpfen oder Nieten dürfen beim Turnen nicht getragen werden. Unsere Turnhalle ist auch im Winter gut geheizt – lange Turnbekleidung (insbesondere lange Ärmel) sind nicht nötig. Wenn die Kinder mit Schlappchen turnen, muss mindestens alle zwei Monate kontrolliert werden, ob der Fuß noch ausreichend Spiel hat.

§ 9.4     Sonstiges

Für das eigene Wohlbefinden und die Sauberkeit im Klassenraum tragen Schüler und Lehrer in der Schule Hausschuhe. Sollten zu diesem Zweck Rutschstoppsocken mitgegeben werden, ist darauf zu achten, dass diese regelmäßig (mindestens 14-tägig) gewaschen werden.

Es ist ratsam, einen Satz Wechselkleidung für jedes Kind der ersten und zweiten Klasse in der Schule zu deponieren. Die Sachen sollten in einem gekennzeichneten Beutel dem Klassenlehrer übergeben werden.

§ 9.5.    Verluste

Die Kinder sind naturgegeben leider nicht immer so ordentlich mit ihren Sachen, wie man es sich wünschen würde. Im Spiel, beim Ankommen und Abholen, im Gespräch mit der Freundin usw. kommt es schnell vor, dass Kleidungsstücke und Ausrüstung verschwinden. Die Eltern sollten daher alle Dinge, auf die Wert gelegt wird, deutlich sichtbar mit dem kompletten Namen der Kinder markieren. Unbeschriftete Fundsachen können nach 6 Monaten ohne Abholung von der Schule verwertet oder abgegeben werden.

Ebenso sind die Dinge des Schulranzens und der Kunstkiste regelmäßig auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu ersetzen. Aus nahe liegenden Gründen ist es der Schule nicht möglich, für verlorene Gegenstände zu haften.

§ 10    HOSPITATIONEN

Die Schule ist Haus des Lebens und Lernens der Kinder. Daher haben sich alle weiteren Belange dem Wohl der Kinder unterzuordnen. Besucher im Unterricht stellen immer einen Ablenkungsfaktor für die Kinder dar und einen Unsicherheitsfaktor der vorbereiteten Umgebung. Grundsätzlich ist es daher zunächst nicht möglich, dem Unterricht hospitierend beizuwohnen.

Ausnahmen sind für Eltern möglich, die den Unterricht der eigenen Kinder besuchen wollen. Absprachen hierzu erfolgen über den jeweiligen Klassenlehrer.

Besuche für Personen mit einem besonderen pädagogischen Interesse (z.B. Studenten, Lehrer, Erzieher,…) können im Einzelfalle genehmigt werden. Anträge hierfür sind schriftlich bei der Schulleitung zu stellen.

Besucher verhalten sich absolut ruhig und greifen nicht in die Lernprozesse der Kinder ein, um das besondere konzentrative Umfeld nicht zu stören. Der jeweilige Lehrer weist den Hospitanten einen Platz im Klassenraum zu und kann die Hospitation jederzeit beenden.

§ 11    RELIGIONSUNTERRICHT

Alle Kinder können an der freiwilligen Christenlehre in der Gemeinde teilnehmen; diese gilt jedoch nicht als Unterrichtsfach und kann nicht im Zeugnis vermerkt werden. LER (Lebenskunde-Ethik-Religion) ist in den Klassen- und Projektunterricht mit den entsprechenden Inhalten integriert.

§ 12    NACHMITTAGSANGEBOTE

Unsere Schule ist eine freiwillige Ganztagsschule, die von den Kindern als Lebensraum verstanden werden soll. Der Nachmittag wird mit einer zunehmend breiter werdenden Palette freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, dem „Montessori-Extra“ gestaltet. Die Angebote werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. (ggf. kann eine Materialgebühr nötig sein). Für Schüler der Schule gilt die Teilnahme an einer oder mehrerer AG’s als schulische Veranstaltung und wird als solche im Zeugnis vermerkt.

§ 13    FESTE UND FEIERN

Feste und Schulfeiern werden rechtzeitig per Elternbrief bekannt gegeben. Sie sind bei uns fester Bestandteil des Schulprogramms im Sinne der Schule als Lebensraum. Meist sind solche Veranstaltungen mit hohem Vorbereitungsaufwand jedes einzelnen Schülers verbunden. Die Teilnahme der Schüler an diesen Schulveranstaltungen ist daher grundsätzlich verbindlich – ein Fehlen zu entschuldigen. Technisch wird es nicht möglich sein, Termine zu finden, die grundsätzlich für alle Schüler unproblematisch sind.

Durch den besonderen Anspruch unserer Schule werden solche Zusatzveranstaltungen im festen Glauben daran durchgeführt, von allen (Schülern, Lehrern und Eltern) als Bereicherung verstanden zu werden. Es wird daher mit der tatkräftigen Unterstützung der Eltern (je nach Möglichkeiten) gerechnet.

Jährlich wiederkehrende und für alle Schüler relevante Veranstaltungen sind: Die Einschulungsfeier (Samstag vor Schuljahresbeginn), Tag der offenen Tür (Ende Januar), Laternenumzug (November), Weihnachtsfeier (vor den Weihnachtsferien), Kinderfasching, Maiansingen (30. April) und die Zeugnisparty (Freitag vor den Sommerferien).

Die Geburtstage der Kinder nehmen an unserer Schule einen besonderen Stellenwert ein und sind mit einem festen Ritus verbunden. Damit diese wichtigen Ereignisse für die Kinder auch während hektischer Schulphasen nicht in Vergessenheit geraten, sind die Eltern gebeten, die jeweiligen Klassenlehrer 2 Schultage vor der Feier zu erinnern. Die Eltern bereiten das Geburtstagsbuch über ihr Kind vor und aktualisieren es jedes Jahr. Das Buch enthält ein Foto des Kindes zu jedem Lebensjahr und einen kurzen Text in Druckschrift zu besonderen Ereignissen im entsprechenden Jahr. Kuchen lassen sich schlecht für eine ganze Klasse verteilen und sorgen meistens für Stress und Kummer beim Geburtstagskind. Es wird daher darum gebeten, vom klassischen Geburtstagskuchen abzusehen. Es kann stattdessen bei uns Brauch werden, dass das Geburtstagskind der Klasse ein (gewidmetes) Buch für die Klassenbücherei zur Feier des Tages überreicht. Die Klassenlehrer beraten die Eltern gerne bei der Auswahl.

§ 14    AUSFLÜGE UND KLASSENFAHRTEN

Für eine lebensnahe, vielseitige Ausbildung ist die Nutzung außerschulischer Lernorte unabdingbar. Es finden daher regelmäßig Unterrichtsgänge, halb- und ganztägige Ausflüge und Klassenfahrten statt.

Kurze Unterrichtsgänge können jederzeit ohne Voranmeldung durchgeführt werden. Ausflüge werden den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält Informationen über die voraussichtliche Dauer, mitzunehmende Ausrüstung und die ggf. entstehenden Kosten.

Die Planung von Klassenfahrten erfordert auf Grund der hohen Auslastung der attraktiven Ziele einen sehr langen Vorlauf (etwa 1 Jahr). Daraus ergibt sich – durch die besondere Situation der Jahrgangsmischung – die Problematik, dass später in Klasse 1-2-3 etwa ein Drittel der Eltern nicht an der Vorplanung beteiligt werden können, da die Fahrt gebucht werden muss, bevor die Kinder in die Schule kommen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Eltern der Neuzugänge die Zustimmung der „Alt-Eltern“ zu Ziel und Kosten mittragen.

Die 5-7 tägigen Klassenfahrten sind bei uns fester Bestandteil des besonderen pädagogischen Konzeptes und wesentlich für die Entwicklung des Kindes und seine Position im Klassenverband. Daher sind diese in unserer Einrichtung verbindliche Schulveranstaltung für alle unsere Schüler.

§ 15    EVALUATION

Schule darf kein starres Gebilde sein, sondern muss sich einem ständigen Entwicklungsprozess unterwerfen. Daher sind auch die Regelungen dieser Schulordnung in der Praxis zu überprüfen und offen für Änderungen und Ergänzungen, die den Schulablauf optimieren oder an geänderte Bedingungen anpassen. Konstruktive Änderungsvorschläge müssen daher jederzeit wohlwollend geprüft werden.

  • Statistik

    • 107.747 Besucher
  • Archiv

  • Seiten

    • Aktuelles / Termine
    • Die Schule
      • Das Schulteam
      • Schule, Hort und Vorschule
        • Allgemeine Förderkonzeption
        • Schulkonzeption
        • Hort- und Vorschulkonzeption
        • Schulordnung
        • Informationen zur Montessoripädagogik
        • Arbeitsgemeinschaften
    • FAQ
    • Träger
      • Satzung
      • Vorstand
    • Eltern-Informationen
    • Gästebuch / Kontakt
    • Impressum
  • Blogroll

    • Amt Gartz/Oder
    • Gemeinde Tantow
    • Landkreis Uckermark
    • Pfarrsprengel Blumberg
    • Pfarrsprengel Hohenselchow
  • Kalender

    Januar 2021
    M D M D F S S
     123
    45678910
    11121314151617
    18192021222324
    25262728293031
    « Dez    
  • Meta

    • Registrieren
    • Anmelden
    • Feed der Einträge
    • Kommentare-Feed
    • WordPress.com

Bloggen auf WordPress.com.

WPThemes.


Datenschutz & Cookies: Diese Website verwendet Cookies. Wenn du die Website weiterhin nutzt, stimmst du der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen, beispielsweise zur Kontrolle von Cookies, findest du hier: Cookie-Richtlinie